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   OLG Naumburg, 27.04.2005 - 12 W 48/05, 12 W 49/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10630
OLG Naumburg, 27.04.2005 - 12 W 48/05, 12 W 49/05 (https://dejure.org/2005,10630)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.04.2005 - 12 W 48/05, 12 W 49/05 (https://dejure.org/2005,10630)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. April 2005 - 12 W 48/05, 12 W 49/05 (https://dejure.org/2005,10630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfallen der Bindung an eine Erklärung des Antragstellers gemäß § 104 Abs. 2 S. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; ZPO § 104 Abs. 2 Satz 3; ; UstG § 3 Abs. 9 a Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 104 Abs. 2 Satz 3; UStG § 3 Abs. 9a Nr. 2
    Grundsätzliche Bindung des Kostenbeamten an Erklärung des RA zur Umsatzsteuerabzugsberechtigung gemäß § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Naumburg 2005, 934
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 92/02

    Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts; Festsetzung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2005 - 12 W 48/05
    Sie ist ausnahmsweise dann unbeachtlich, wenn ihre offensichtliche Unrichtigkeit aufgrund eines vom Antragsgegner geführten Nachweises oder infolge anderer, dem Gericht insbesondere aus dem Akteninhalt bekannter Umstände feststeht (BVerfG NJW 1996, 382; BGH NJW 2003, 1534; KGR Berlin 2004, 498 m. w. N.).
  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2005 - 12 W 48/05
    Sie ist ausnahmsweise dann unbeachtlich, wenn ihre offensichtliche Unrichtigkeit aufgrund eines vom Antragsgegner geführten Nachweises oder infolge anderer, dem Gericht insbesondere aus dem Akteninhalt bekannter Umstände feststeht (BVerfG NJW 1996, 382; BGH NJW 2003, 1534; KGR Berlin 2004, 498 m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 27.01.2005 - 12 W 120/04

    Kostenfestsetzung - Anwaltsgebühren bei jeweils getrennter Hinzuziehung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2005 - 12 W 48/05
    Die Entscheidung der Rechtspflegerin, die Beklagten zu 2. und 3. ungeachtet der Hinweise des Senats im Beschluss vom 27. Januar 2005 (12 W 120/04) als Gesamtgläubiger zu behandeln, unterliegt angesichts der Rechtsmittelbeschränkung keiner Nachprüfung.
  • KG, 18.05.2004 - 1 W 154/03

    Erstattung der Gebühren des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts:

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.04.2005 - 12 W 48/05
    Sie ist ausnahmsweise dann unbeachtlich, wenn ihre offensichtliche Unrichtigkeit aufgrund eines vom Antragsgegner geführten Nachweises oder infolge anderer, dem Gericht insbesondere aus dem Akteninhalt bekannter Umstände feststeht (BVerfG NJW 1996, 382; BGH NJW 2003, 1534; KGR Berlin 2004, 498 m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 27.04.2005 - 12 W 49/05

    Entfallen der Bindung an eine Erklärung des Antragstellers gemäß § 104 Abs. 2 S.

    12 W 48/05 OLG Naumburg 12 W 49/05 OLG Naumburg.
  • KG, 18.04.2006 - 2 W 21/06

    Ansatz der Umsatzsteuer als Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren: Klage gegen

    Grundsätzlich ist dann die beantragte Umsatzsteuer zu erstatten, weil das Verfahren der Kostenfestsetzung nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechtes belastet werden soll (vgl. BVerfG NJW 1996, 382-383).Die Erklärung ist ausnahmsweise aber dann unbeachtlich, wenn ihre offensichtliche Unrichtigkeit aufgrund eines vom Antragsgegner geführten Nachweises oder infolge anderer, dem Gericht insbesondere aus dem Akteninhalt bekannter Umstände feststeht (vgl. BVerfG a.a.O.; OLGR Naumburg 2005, 934-935).
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